Auszüge der aus den Friedensbestimmungen des Vertrages von Tilsit, 7. Juli 1807. Die Gründung des Königreichs Westphalen ist eng mit dem Friedensdiktat von Frankreich an Preußen in Tilsit verbunden. Gezwungen durch die vorangegangene militärische Niederlage musste Preußen die französischen Freidensbedingungen Akzeptieren. Für die Gründung Westphalens sind dabei besonders die hier präsentierten Artikel 6. und 8. des ausgehandelten Friedensvertrages auschlaggebend, wobei der Artikel 8. zugleich dem Artikel 19 des gleichzeitigen Friedensabkommens mit Russland entspricht.[1] Anmerkungen: Den vollständigen Friedensvertrag von Tilsit finden Sie bei Interesse auf der Seite des Internet-Portals "Westfälische Geschichte" unter: http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/
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