Dokument 16
Verpflichtungserklärung entlassener Schutzhäftlinge, 1933
Urheber
Landratsamt Marburg
Datum
1933
Bestand/Inventar
HStAM 180 Marburg Nr. 4832 Bl. 171
Aus der Schutzhaft entlassene Häftlinge müssen erklären, dass sie sich in Zukunft nicht mehr "staats- und regierungsfeindlich" betätigen werden. Auch wird ihnen untersagt, sich kritisch gegenüber dem Staat und den Machthabern zu äußern. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen erneute Verhaftung. Durch Druck und Drohung gelingt es so den Nationalsozialisten, ihre noch vorhandenen politischen Gegner nach und nach auszuschalten.
Bearbeiter: br — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=9969
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