Der Ausgang der Wahlen zum Reichstag (05.03.1933) fand seinen sichtbaren Ausdruck auch im Beschluss des Marburger Magistrats vom 08.03.1933, die schwarz-rot-goldene Flagge auf öffentlichen Gebäuden durch Hakenkreuz und/oder Schwarz-Weiß-Rot zu ersetzen. Die Ortskrankenkasse wehrte sich jedoch gegen die Beflaggung, da sie kein öffentliches Gebäude sei - anders als z.B. das Landratsamt - und erhielt dabei Unterstützung von Oberbürgermeister Müller. Der Regierungspräsident in Kassel entschied jedoch, dass die AOK die Beflaggung hinzunehmen habe, was die SA als Anlass zu öffentlichen Anfeindungen gegen den OB nahm. Der Magistrat erklärte schließlich, dass sich Müller im rechtlichen Sinne korrekt verhalten habe.
Quelle abgedruckt in: Dettmering, Erhart: Was alle lesen konnten. Das Jahr 1933 im Spiegel der Marburber Lokalpresse. Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 72. Marburg 2001. S. 102.
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