Dokument 2
Urkunde: Einigung zwischen dem Ritter Friedrich Hobeherr Burgmann zu Marburg und den Deutschen Orden über Güter in Seelheim
Urheber
Datum
04.05.1286
Bestand/Inventar
HStAM Urkunden 37 Nr. 517
Die adlige Burgmannschaft:
Am 4. Mai 1286 einigen sich der Marburger Burgmann und Ritter Friedrich gen. Hobeherr sowie der Komtur des Deutschen Ordens und die Ordensbrüder vor Landgraf Heinrich von Hessen, den Burgmannen und den Marburger Schöffen über die Besitzverhältnisse verschiedener Güter in Seelheim. Die Übereinkunft wurde vom Landgrafen und der Stadt Marburg besiegelt.
Bearbeiter: OS — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=10647
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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