Wurden die „Nürnberger Gesetze“ nach Kriegsende durch die Alliierten offiziell aufgehoben, so galt dies weder für das „Ehegesundheitsgesetz“ noch für das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, die von alliierter Seite offenbar nicht als direkter Ausfluss der NS-Ideologie gewertet wurden. Und auch auf Seiten der deutschen Behörden ließen sich Stimmen vernehmen, die für eine weitere Anwendung plädierten. So war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ aus Sicht des Hersfelder Landrats „für die Gesunderhaltung des Volkes von grosser Wichtigkeit“. Zudem liege es „im allgemeinen Volksinteresse“, dass „das Eheverbot auch für die Erbkranken aufrecht erhalten bleibt. Würde die Anwendung nicht erfolgen, steht zu erwarten, dass die Erbkranken in grosser Zahl heiraten, ohne sterilisiert zu sein und ihre Nachkommenschaft der Allgemeinheit zur Last fällt.“
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