Zwischen 1946 und 1948 fanden vor dem Landgericht Frankfurt vier Strafprozesse statt, in denen sich Angehörige des Personals der Heilanstalten Hadamar, Eichberg und Kalmenhof für ihre Beteiligung an den „Euthanasie“-Morden zu verantworten hatten. Angeklagt wurden 44 Personen, darunter Ärzte, Schwestern, Pfleger sowie Verwaltungs- und technisches Personal. In erster Instanz ergingen sechs Todesurteile, eine lebenslängliche und drei achtjährige sowie 16 weitere Haftstrafen. Die Todesurteile wurden letztlich nicht vollstreckt. Nach diversen Revisionsverfahren und Begnadigungen war die große Mehrheit der Angeklagten bis Anfang der 1950er Jahre wieder auf freiem Fuß. Die Frankfurter „Euthanasie“-Prozesse können dennoch als wichtiger Beitrag zur Strafverfolgung der NS-Krankenmorde gelten. Gleichzeitig dürfen sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass die juristische Aufarbeitung der „Euthanasie“-Verbrechen höchst lückenhaft blieb und die Täter zumeist nicht strafrechtlich belangt wurden.
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