Mehr als 250.000 Menschen wurden unter dem Deckmantel der „Euthanasie“ ermordet. Nach Kriegsende wurde die Dimension dieses Verbrechens offenbar. Alliierte Truppen inspizierten die Anstalten und fanden dort Leichname ermordeter Patienten. Familienangehörige erstatteten Anzeige, um die tatsächlichen Todesumstände der Opfer aufklären zu lassen. Die Strafverfolgung der Täter erwies sich indes als schwierig: Beschuldigte tauchten unter, beweisfähige Akten waren vielfach vernichtet worden. Unter Ägide der alliierten Militärgerichtsbarkeit fand 1946-1947 der „Nürnberger Ärzteprozess“ statt. Zu den 23 Angeklagten gehörten mit Hitlers Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, Karl Brandt, sowie dem Oberdienstleiter in der „Kanzlei des Führers“, Viktor Brack, zwei Hauptverantwortliche für Planung und Durchführung der „Euthanasie“-Morde.
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