Der Kinder- und Jugendpsychiater Werner Villinger (1887-1961) war ab 1934 Chefarzt der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel und trat 1937 der NSDAP und dem NS-Ärztebund bei. Unter Villingers Leitung wurden in Bethel nahezu 3.000 Personen zur Sterilisierung angezeigt. Ab 1937 wirkte Villinger zunächst am Erbgesundheitsobergericht in Hamm, ab seiner Berufung an die Universität Breslau im Jahr 1940 am dortigen Erbgesundheitsobergericht an der Entscheidung über Zwangssterilisationen mit. Ab März 1941 war Villinger als „T 4“-Gutachter tätig und entschied als solcher über die Ermordung von Patienten und Patientinnen der Heil- und Pflegeanstalten. Nach dem Zweiten Weltkrieg versah er zunächst die kommissarische Leitung der Universitätsnervenklinik Tübingen, bevor er 1946 an die Universität Marburg berufen wurde, deren Rektor er im Wintersemester 1950/51 und erneut von 1955-1956 war. 1961 berichtete das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über Villingers Rolle im Rahmen der „Euthanasie“-Morde und er wurde hierzu gerichtlich vernommen. Im selben Jahr verunglückte er bei einer Bergwanderung nahe Innsbruck tödlich.
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