Die Abhandlung des Rechtswissenschaftlers Karl Binding (1841-1920) und des Psychiaters Alfred Hoche (1865-1943) beschritt den verheerenden Weg von der „Eugenik“ und den Diskussionen um eine anhand der Erbanlagen gesteuerte Bevölkerungsentwicklung zur Forderung nach „Euthanasie“, der physischen Vernichtung menschlichen Lebens. Neben der Tötung auf Verlangen von „unrettbar“ Kranken traten Binding und Hoche für die Tötung „unheilbar Blödsinniger“ ein, deren Leben „zwecklos“ und eine schwere Belastung für die Gesellschaft sei. Diese radikalen Positionen stießen in der Ärzteschaft der 1920er Jahre noch mehrheitlich auf Ablehnung. Während der NS-Zeit diente die Schrift jedoch terminologisch wie ideologisch als Grundlage und quasi wissenschaftlich begründete Rechtfertigung der systematischen Ermordung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
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