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Stadtrundgang: Marburg im Nationalsozialismus
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Dokument 14
"Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden" vom 30. April 1939
Urheber
Der Führer und Reichskanzler, der Reichsminister der Justiz, der Reichsarbeitsminister
Datum
30.04.1939
Bestand/Sign.
RGBl. I 1939, S. 864 - 865.
Bestand/Inventar
2 Seiten
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Das Reichsgesetz bedeutete eine Vertreibung aus der gewohnten Umgebung, beendete das Recht auf Mieterschutz und freie Wohnungswahl und kennzeichnet die Anfänge der Ghettoisierung. So entfiel für Juden z.B. die Möglichkeit, den Mieterschutz in Anspruch zu nehmen, wenn ihr nichtjüdischer Vermieter ihnen vorzeitig kündigte. Gleichzeitig erlaubte es den Gemeindebehörden, in Wohnungen oder Häuser, in denen  Juden leben, zusätzliche Mieter einzuweisen. Durch die Zwangseinweisung in neuen, beengten Wohnraum konnte auch die Trennung von sog. "Mischehen" beschleunigt werden. Auf diese Weise wurden die sog. "Judenhäuser" geschaffen.

Das Gesetz trieb die Ausgrenzung der jüdischen Mitbürger stärker voran, indem es eine räumliche Trennung von Juden und Nichtjuden vornahm. So sorgte es für eine Ansammlung jüdischer Mitbürger in bestimmten Stadtteilen und ermöglichte eine dauerhafte Überwachung. Die sog. "Judenhäuser" sollten später als eine Sammelstellte für die Deportationen dienen.

 




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