2. Die Zentrale Judenkartei 1935
Zur Überwachung der politischen Aktivität der in Deutschland lebenden Juden sollte 1935 eine zentrale Judenkartei angelegt werden, in der zunächst alle jüdischen Vereine und Organisationen samt ihrer Mitglieder erfasst werden sollten. Später sollten auch die Juden und Halbjuden erfasst werden, die sich nicht in Vereinen zusammengeschlossen hatten. (siehe Marburger Judenliste 1939)
Am 27. August 1935 ersuchte die Staatspolizeistelle Kassel daher alle Landräte des Regierungsbezirkes bis spätestens zum 15.Oktober des Jahres Mitgliedslisten sämtlicher Vereinsortsgruppen einzureichen (Dokument 1 und 2). Die Listen sollten neben dem Namen der Ortsgruppe auch den des Dachverbandes, sowie die politische Orientierung angeben. Dabei wurde zwischen neutral, assimilatorisch, zionistisch und orthodox unterschieden. Diese Unterscheidung sollte gemäß des Rundschreibens (Dokument 3) der Staatspolizeistelle Kassel vom 7. Oktober 1935 für die "Vereinigung für das religiös-liberale Judentum e.V." durch die Bezeichnung religiös-iberal ersetzt werden.
Des Weiteren sollte von den Mitgliedern ihre Funktion im Verein der Ort und das Datum der Geburt sowie Beruf und genaue Anschrift erfasst werden. Der Abgang sollte getrennt durch Austritt, Tod oder durch Auswanderung gekennzeichnet werden. Weiter Listen sollten in jedem Quartal folgend eingereicht werden, und so die Entwicklung der Vereine darstellen.
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