Dokument 19
Prüfbericht des Obergerichtsvollziehers Becker aus Marburg an die Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten Kassel über den Wert des Umzugsgutes von Julius und Else Stern vom 29. September 1939
Urheber
Obergerichtsvollzieher Becker
Datum
29.09.1939
Bestand/Sign.
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 76ff.
Vor der Ausreise musste das gesamte Reise- und Umzugsgepäck durch einen staatlich bestellten Gerichtsvollzieher geschätzt werden. Die Eheleute Stern mussten einen Betrag in Höhe des geschätzten Werts ihres Umzugsgutes bezahlen. Damit sollte der durch den Umzug für die Wirtschaft des Deutschen Reichs entstehende Verlust von Sachwerten ausgeglichen werden - ungeachtet dessen, dass es sich bei dem Umzugsgut um bereits bezahlte Gegenstände des Privatbesitzes handelte.
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