Dokument 13
Bescheinigung der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) an die Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten Kassel über die ersatzlose Zahlung von 7.019 RM aus dem Vermögen des Julius Stern vom 9. Mai 1939
Urheber
Datum
09.05.1939
Bestand/Sign.
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 27
Juden, die auswandern wollten, mussten eine "ersatzlose Abgabe" an das Reich entrichten ("Reichsfluchtsteuer"). Diese musste aber nicht in bar oder durch Geldüberweisung gezahlt werden, sondern konnte auch durch die Überlassung von Wertpapieren geleistet werden. Die Preußische Staatsbank bescheinigt Anfang Mai 1939, dass die Zahlungspflichten der Eheleute Stern durch die "Hingabe von Wertpapieren" erfüllt sind.
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