In den Jahren seit 1933 waren im ganzen Reichsgebiet zahlreiche jüdische Unternehmen und Geschäfte in den Ruin gedrängt und zum Verkauf gezwungen worden, wobei die Käufer in der Regel sehr große Vorteile erzielen konnten. In dem Versuch, diesen Prozess der sogenannten "wilden Arisierung" stärker unter staatliche Kontrolle zu nehmen und die durch Rüstungsausgaben stark bedürftige Reichskasse an den "Arisierungs"-Gewinnen zu beteiligen, mussten die Käufer jüdischen Eigentums eine "Ausgleichsabgabe" an das Reich zahlen.
Im Ergebnis wurde diese Abgabe aber nicht den Käufern zusätzlich auferlegt, sondern wurde von dem den Verkäufern zustehenden Kaufpreis abgezogen, bevor die Restsumme dann auf ein Sperrkonto eingezahlt wurde, um für die sog. "Judenvermögensabgabe" oder die "Reichsfluchtsteuer" gepfändet zu werden.
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