Nur zwei Wochen nach seiner Entlassung aus dem KZ Buchenwald unterschrieb Julius Stern einen Vertrag zum Verkauf seines Hauses in der Barfüßerstraße 26. Der Käufer war Inhaber eines Marburger Installationsbetriebs, der unter anderem ein Ladengeschäft für Küchen- und Elektroartikel nur wenige Häuser entfernt, an der Hofstatt, führte.
Als Kaufpreis wurde die Summe von 30.600,- RM festgelegt. Die Übergabe des Hauses sollte am 1. April 1939 erfolgen, eine vorherige Zahlung des Kaufpreises wurde im Vertrag ausgeschlossen. Die Eheleute Stern hatten das Recht, ihre Wohnung noch bis Ende September zu nutzen. Sollten sie die Wohnung bis dahin nicht geräumt haben, wurden Mietzahlungen an die neuen Eigentümer fällig.
Eine Abschrift des Kaufvertrags wurde unmittelbar dem Finanzamt übermittelt, damit das Geld aus dem Verkauf für die sog. "Judenvermögensabgabe" gepfändet werden konnte.
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