Abschrift eines streng vertraulichen Schnellbriefes des Reichskriminalpolizeiamtes Berlin an die Kriminalpolizeileitstellen , hier Kriminalpolizeistelle Frankfurt" zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung durch die Polizei", 1. Juni 1938
Mit der Aktion "Arbeits Scheu Reich" sollte u. a. dem drohenden Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft entgegengetreten werden. "die straffe Durchführung des Vierjahresplanes erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte und läßt es nicht zu, daß asoziale Menschen sich der Arbeit entziehen und somit den Vierjahresplan sabotieren." Festgenommen werden sollten mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen".
Deshalb begann am 13. Juni 1938 eine Polizeiaktion gegen diejenigen, die nicht den nationalsozialistischen Arbeits- und Sozialnormen entsprachen. Gleichzeitig war dies eine Aktion zur Einschüchterung wegen realen oder zugeschriebenes abweichendes Verhalten. Betroffen waren Obdachlose, Sinti und Roma ohne feste Anstellung (Zigeuner und Zigeunerart umherziehende Personen, wenn sie keinen Willen zur geregelten Arbeit gezeigt haben oder straffällig geworden sind") oder Juden mit selbst geringsten Vorstrafen.
Abgeschlossen werden sollte die Aktion am 18. Juni 1938.
"Die Festgenommenen sind sofort dem Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar ohne Bestätigung zu überführen."
Der Schnellbrief knüpfte an den Erlass des Reichs- und preuß. Ministers des Innern vom 14. Dezember 1937 zur "Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" an.
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