Die Mehrheit der Arbeiter- und Soldatenräte bestand auch nach den Wahlen zur Nationalversammlung zunächst fort, da die noch ausstehende Verfassung für das Deutsche Reich, das Fehlen demokratisch legitimierter Parlamente auf Reichs-, Länder- und Kommunalebene sowie vor allem die mangelhafte Demokratisierung der Verwaltung ihnen ausreichend Gründe lieferte, um als Kontrollinstanzen fortzubestehen und auf eine Neubesetzung von Posten etwa in Landratsämtern und Kreisverwaltungen zu drängen. Mit Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung im Sommer 1919 lösten sich allerdings zunehmend mehr lokale Räte auf oder stellten die Arbeit ein, da Mitglieder austraten und in ihr früheres Berufsleben zurückkehrten und die Behörden die Finanzierung der Räte reduzierten und bald ganz einstellten. Schrittweise gaben die Räte Kompetenzen an Stadt- und Kreisverwaltungen zurück und rückten von ihrer bis dahin bestehenden Aufsichtsfunktion ab. Der Zentrale Arbeiter- und Soldatenrat in Kassel löste sich ab Herbst 1919 schleichend auf. Zu einem förmlichen Akt der Auflösung kam es nicht.
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