Aus dem Spätsommer 1688 hat sich die Korrespondenz über die nachweislich letzte in Marburg hingerichtete Hexe erhalten. Die Marburger Räte übersandten die Akten zur endgültigen Urteilsbestätigung durch den Landesherrn nach Kassel zu Landgraf Karl. Sie appellierten an seine Gnade und baten darum, das Urteil gegen Elisabeth Thiel, »ein altes gebrechliches und armes weib«, das gleich geständig war, in der Weise zu ändern, dass sie »zuvorderst durchs Schwerdt hingerichtet werden möge«. Der Landgraf kam dieser Bitte nach, mahnte aber zur Zurückhaltung gegenüber den weiteren wegen Hexerei in Haft befindlichen Personen: »dann hiermit ebenmäßig gnädigst befohlen wird, darüber rechtens gehörige inquisition doch mit nötiger Behutsamkeit und Sorgfalt einzuziehen.«
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