Ende 1682 kam es am Peinlichen Halsgericht zu einer Anzeige gegen den Knecht Christophel Braun auf dem fürstlichen Vorwerk zum Schwan, da er mit einem Maulesel Sodomie, also Unzucht, getrieben habe. Braun wurde verhaftet und er sowie die Zeugen verhört. Im Laufe der Verhöre stellte sich nach den Geständnissen des Angeklagten, Sohn eines armen Soldaten mit nur geringer Bildung, heraus, dass er tatsächlich acht Mal mit dem Maulesel sexuell verkehrt hatte. Schließlich wurden am 9. Januar 1683 sowohl Braun getötet als auch der Maulesel »zerschlagen« und beide im Anschluss verbrannt. Sodomie war eines der Kapitalverbrechen, für das nach der »Carolina« der Tod durch das Feuer stand. In der Akte hat sich auch ein halbes Stäbchen aus der symbolischen Urteilsverkündung des Stabbrechens erhalten.
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