Die Schencken und Ganerben zu Schweinsberg schließen einen Burgfrieden, in dem u. a. der Schutz des Leibes, der Ehre und der Güter der Familie festgeschrieben sowie ein Fehdeverbot verhängt wird.
1447 Januar/Februar
Militärischen Wert hatte eine Burg nur, wenn ihre Besatzung friedlich zusammenlebte. Burgfriedensverträge, die von allen Burgbewohnern und meist auch von Gästen beschworen wurden, regelten das Zusammenleben auf der Burg. Verwandte Familien, die gemeinsam eine Burg besaßen, bildeten vor allem im Spätmittelalter sog. Ganerbenverbände. Die von diesen abgeschlossenen Burgfrieden gewährleisteten das friedliche Miteinander, regelten den Ausbau der Besitzungen, die Verpflichtungen der einzelnen Vertragspartner zur Instandhaltung des Gemeinschaftsbesitzes und beschränkten die Möglichkeiten des Besitzwechsels. Wurde ein Ganerbe in eine Fehde verwickelt, waren die anderen zu Hilfe oder Neutralität verpflichtet. Burgfrieden oder Ganerbenverträge waren Vorläufer der adligen Hausgesetze und förderten die Entwicklung der Standesrechte.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.