Die Klosterinsassen mußten, um beim Ausscheiden aus dem Kloster eine Abfindung zu erhalten, einen Verzichtsbrief unterschreiben.
Das Formular eines Verzichtsbriefes
Ich N.N., ehmals Ordensperson zu ......, tue kund hiermit für mich und meine Erben und [...] bekenne öffentlich: Nachdem aus Gnaden des allmächtigen, ewigen Gottes sein heiliges wahres Evangelium wiederum zu Tage gekommen ist, ich aus Verleihung seiner göttlichen Gnade zu meiner selbst Bedenken kommen bin und in mir nicht anders, denn was der vermeinten ungöttlichen Geistlichkeit zu dem heiligen Evangelium und der schuldpflichtigen gemeinen, christlichen Liebe zuwider gewesen ist, gefunden habe, daraus so viel mir anders Christ zu sein und christlichem Leben gemäß zu leben gebühret und beliebt hat, ich denselben vermeinten Stand zu verlassen und mich in ein ehrbares, gottseliges Leben zu begeben verursacht worden bin, daß demnach ich den durchlauchtigsten, hochgebornen Fürsten und Herrn Philipp Landgrafen zu Hessen etc. untertänig ersucht und gebeten habe, mich gnädiglich aus den bemeldeten Klostergütern und -gefällen [...] zu bedenken. [...]
[Nachdem ein Mönch oder eine Nonne diesen oder einen ähnlich lautenden Verzichtsbrief unterschrieben hatte, erhielt der oder die Betreffende eine Verschreibung:]
Nachdem der N.N. aus ehrbarlichem Bedenken und eignem christlichen Bewegnis den Stand der vermeinten Geistlichen zu verlassen und sich in ein ehrbar geselliges und gemeinsam christliches Leben zu begeben verursacht worden ist, daß wir demnach als der Landesfürst zu Widerlegung und Vergeltung desjenigen, so er mit ins Kloster gebracht hat, auf daß er sich desto besser mit Ehren erhalten möge, aus christlichen Bedenken - auf Wiederkauf verschrieben und ihm damit laut seines Verzichts abgelegt haben
[hier folgt jeweils die ausgehandelte Abfindung.]
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