Geleitbrief des Landgrafen Philipp zu Hessen für Dr. Martin Luther nach dem Wormser Reichstag, 25. April 1521
Geleitsbrieff des Landgraven zu Hessen / für D. Mart. Luth. da er ist vom Reichstag zu Wormbs abgereiset / wider in sein Gewarsam.
Wir Philips von Gottes gnaden / Landgrave zu Hessen / Grave zu Katzenelnbogen / zu Dietz /Ziegenhain und zu Nidda etc. Bekennen und thun kund offenbar mit diesem Brieve gen menniglich / Als D.M.L. von diesem Reichstag und hie aus Wormbs widerumb abgereiset ist / das wir jm / für sich / und alle die jenen / so er bey und mit jm hat / unser frey / starck / sicher und ongefehrlich Geleit / In und durch unsere Fürstenthumb / Grafschaft / Herrschafft und Gebiete / für uns / und alle die Unsern / der wir ongefehrlich mechtig / und die umb unsern willen zuthun und zu lassen verpflicht sind / geben haben / und geben jm das also gegenwertig in und mit krafft dieses Brieffs / allenthalben an Enden und Orten / da wir zu geleiten auch zu gebieten und zu verbieten haben ongefehrt / Und des in Urkund ist dieser Brieff mit unserm wissentlich beigedrucktem Secret Insigel besiegelt.
Geben zu Wormbs / am Freytag nach Jubilate / das ist / am 25. Aprilis / und Christi unseres lieben Herrn Geburt M.D.XXI.
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