Dokument 18
Mitteilung des Pfandleihhauses Kassel an die Devisenstelle Kassel über die Einlieferung von Gold-, Silber- und Schmuckgegenständen durch Julius Stern vom 29. September 1939
Urheber
Landesleihhaus Kassel
Datum
29.09.1939
Bestand/Sign.
HHStAW 519/3 Nr. 37399 P. 51
In der "Dritten Anordnung auf Grund der Verordnung über den Einsatz des Vermögens von Juden" war im Februar 1939 bestimmt worden, dass Juden "alle in ihrem Eigentum befindlichen Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber sowie Edelsteine oder Perlen" an staatliche Stellen abliefern mussten. In dem vorliegenden Schreiben bestätigt das "Landesleihhaus Kassel" gegenüber der Devisenstelle, dass die Sterns auch dieser Verpflichtung nachgekommen waren.
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