Dokument 11
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte, Oberbürgermeister u.a. betreffend "Bedienung von Juden durch Friseure", Kassel, 08. Juni 1942
Urheber
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel
Datum
08.06.1942
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg, Nr. 4826, Bl. 112 und 112v
Bestand/Inventar
2
Der SS Hauptsturmführer Altekrieger teilt mit, dass es den "gekennzeichneten" Juden in Zukunft unter Androhung staatspolizeilicher Maßnahmen verboten ist, die Dienste von Friseuren in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen hiervon ist die Bedienung durch jüdische Friseure. Bei Verstößen droht den Juden Schutzhaft. Auch gegen entsprechende "deutschblütige" Friseure würde staatspolizeilich vorgegangen werden.
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—
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