Der nicht zur Veröffentlichung gedachter Schnellbrief Heinrich Himmlers aus Berlin geht an die Regierungspräsidenten in Köslin, Schneidemühl, Frankfurt/O., Liegnitz, Breslau, Oppeln und Troppau. Darin geht es um die paß- und ausländerpolizeiliche Behandlung von "volksdeutschen" Flüchtlingen in Flüchtlingslagern in Rummelsburg, Gogolin und St. Annaberg sowie in Auffangsstellen in Schneidemühl und Rosenberg. Es heißt, dass die ausländerpolizeiliche Überprüfung der Flüchtlinge von der zuständigen Kreispolizeibehörde durchgeführt werden soll. Sobald dem Flüchtling eine Arbeitsstelle zugewiesen wird, muss ihm ein "Geleitschein" ausgestellt werden. Erst nach diesen Untersuchungen kann dem Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. In dem Schreiben befinden sich Vordrucke der nötigen Formulare.
Aus Kassel geht das Schreiben an die Polizeipräsidenten und Landräte des Bezirks.
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