Dokument 21
Eine nicht zur Veröffentlichung aufgestellte Anordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, bezüglich des Verbots des persönlichen Verkehrs der Parteianhänger mit Juden, 11. April 1935.
Urheber
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Reichsleitung, Der Stellvertreter des Führers
Datum
11.04.1935
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg 4823 Bl.207 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Anordnung durch den Stellvertreter Hitlers, Rudolf Heß, aus München, wonach den Parteigenossen der persönliche Umgang mit Juden verboten wird. Vor einzelnen Terroraktionen gegen Juden wird jedoch abgeraten. Man solle stattdessen für Ruhe und Ordnung sorgen, damit der Führer gegen jüdische "Greuel- und Boykottpropaganda" im Ausland vorgehen kann. Die Aufgabe der Parteigenossen besteht darin, ständig Aufklärung zu betreiben über den "Krebsschaden" der Juden im Deutschen Staat und gegen solche Genossen vorzugehen, die privaten Umgang mit Juden pflegen.
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