Königreich Westphalen
Central-Canton Marburg
Marburg, den 3 ten Julius 1812
Herr Präfect !
Ich habe Ihrem hohen Auftrag vom 30 t[en] May l[aufenden] J[ahres] Nr. 2936 Lit. A zu Folge, die mit dem Kochen der Rumfordischen Suppe beauftragte Officianten und nahmentlich den Vorsteher des Arbeitshauses angewiesen mit dem kupfernen Kessel worinnen diese Suppe gekocht wird eine Abänderung treffen zu lassen, auch durch Abwechselung der Gemüse, diese Speise wenig widrig zu machen, und durch Zusätze von Käse Heeringen die Schmackhaftigkeit derselben zu erhöhen. Ob nun gleich beydes letzteres geschehen, so ist doch bis jetzt eine Abänderung mit dem Kessel um deswillen noch nicht erfolgt, weil der Vorsteher Zimmermann behauptet, daß keine Verzinnung desselben möglich seye, weil die Suppe sich stets einkochen, und am oberen Rand desselben immer ein beträchtlicher Raum bleibe, der weil er mit Flüßigkeit nicht angefüllt seye, eine Schmelzung des Zinns bewürken würde, auch seye überhaupt irgend eine andere Abän[derung] mit demselben nicht zu treffen, und kein Nachtheil für die Gesundheit zu befürchten, weil die Suppe ganz heis ausgeschöpft und der Kessel gleich darauf gereinigt werde, auch führte derselbe an, daß damalen als die Herren Commissarien die Suppe untersucht hätten, gerade Sauerkraut darinnen gekocht worden, welches immer etwas Grünspan ansetze. Da nun meine Herrn Collegen bey der Central Wohlthätigkeits Commission mit dem Vorsteher Zimmermann gleicher Meinung sind, so haben mich dieselbe ersucht, da eine Verzinnung mit dem Kessel vorzunehmen nicht möglich seye, bey Ihnen mein Herr Präfect darauf anzutragen, daß Sie so gnädig seyn und eine anderweite Verfügung mit der Verköstigung der Gefangenen treffen möchten. Da nun dieses auch der heißeste Wunsch der Gefangenen selbsten ist, den dieselbe einstimmig mich ersucht, Ihnen mein Herr Präfect unterthänig vorzutragen; so verfehle ich nicht Ihnen hiervon in Kenntnis zu setzen und stelle anheim, ob denenselben nicht gleich denen in den Criminalgefängnissen zu Cassel, wo diese Einrichtung stattfinden soll, Geld zu Anschaffung ihrer Bedürfnisse verabfolgt werden könne. Daß die Rumfordische Suppe wenn dieselbe auch alle Eigenschaften hat, welche sie haben soll bey einem jahrenlangen Genuß, besonders im engen Kerker Widerwillen und Ekel erregen muß, begreift sich leicht, wesfalls dann auch der Wunsch der Gefangenen sich rechtfertiget. Ich stelle daher die weitere zu treffende Verfügung Ihrem hohen Ermessen anheim, und beharre Respectsvoll
Der Maire
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