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Ausstellungsuuml;bersicht zur Ausstellung 2

Bundesrepublik Deutschland 1949-1963/66. Die Ära Adenauer
 «  2. Die Kanzlerdemokratie  » 

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2. Die Kanzlerdemokratie

Die politische Struktur und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind in wesentlichen Teilen ein Produkt der alliierten Siegermächte. In den sog. "Frankfurter Dokumenten", die den westdeutschen Ministerpräsidenten am 1. Juli 1948 übergeben worden waren, boten die westlichen Militärgouver­neure die Bildung eines zunächst noch durch ein "Besatzungsstatut" einge­schränkten eigenständigen westdeutschen Staates an. Am 1. September 1948 nahm der "Parlamentarische Rat" aus gewählten Vertretern der Landtage die Beratungen über eine vorläufige Verfassung auf, die nach der Billigung durch die Militärgouverneure und der Ratifizierung durch die Landtage am 23. Mai 1949 als "Grundgesetz" der Bundesrepublik Deutschland verkündet und in Kraft gesetzt wurde.

In bewußter Absetzung von der Weimarer Reichsverfassung blieben im Grundgesetz die Elemente einer plebiszitären Demokratie (Volksbegehren und Volksentscheid) zugunsten einer repräsentativen Verfassungsordnung auf ein Mindestmaß begrenzt. Auch die Befugnisse des Bundespräsidenten wurden im Vergleich zu der Stellung des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik entscheidend eingeschränkt, während umgekehrt das Amt des Bun­deskanzlers als Zentrum der exekutiven Gewalt eine nachhaltige Stärkung erfuhr. Konrad Adenauer wußte die Verfassung ganz im Sinne seiner Vorstel­lung von einer autoritären Kanzlerdemokratie anzuwenden. Neu war auch das Verfassungsprinzip der "streitbaren Demokratie", d. h. der Wertgebundenheit des Grundgesetzes an die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Unveränderbarkeit der in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze.

 





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