7. 180 Marburg 4176: Meldungen über Zu- und Abgänge von Juden 1937 - 1945
"Wanderbewegung der Juden". Hinter dieser behördlichen Zustandsbezeichnung verbirgt sich das Ergebnis einer Politik, die die Entfernung der in Deutschland lebenden Juden zum Ziel hatte und seit 1934 systematisch geplant wurde [1]. Durch wirtschaftliche und soziale Repressalien sollte dabei die jüdische Bevölkerung zur Auswanderung ins Ausland genötigt werden. Diese Maßnahmen konnten dabei individuell als so hart empfunden werden, dass ein Weiterleben unter diesen Umständen aussichtslos erschien (vgl. hierzu den Selbstmord des Juden Meyer Stern).
Die Ghettoisierung setzte dabei erst relativ spät ein und zwar in direkter Folge des Novemberpogroms von 1938, zunächst angeregt durch einen geheimen Schnellbrief Görings vom 28. Dezember 1938, in dem unter anderem gefordert wurde, Juden in Judenhäusern zusammenzulegen [2]. Für die durch Wegzug in eine andere Stadt betroffenen Juden bedeutete dies i.d.R. den Abbruch des noch bestehenden sozialen Kontaktes in Form von gewachsenen Nachbarschaftsverhältnissen hin zu einer Anonymisierung im sozialen Gefüge des Zuzugsortes, die antijüdischer Propaganda Vorschub leistete.
Das dies im Einzelfall zu einer Odyssee führen konnte lassen entsprechende Dokumente (vgl. hierzu: Auswanderung und den Wegzug jüdischer Einwohner in Allendorf, sowie den Fall der Familie Woschinski) vermuten, endgültige Klarheit und Beweis dafür geben sie aber bezüglich dieser Fragestellung nicht. Sie verweisen aber auf einen anderen Sachverhalt, denn Auswanderung, Wegzug und Zuzug in andere deutsche Städte erfolgten unter strikter Kontrolle der zuständigen Behörde (vgl. hierzu: Auswanderung des Juden Manfred Nathan ll und den Fall Frieda Heching). Dahinter stand sowohl in der Planung als auch in der Überwachung und der letztendlichen Entscheidungsbefugnis der Apparat der Geheimen Staatspolizei [3] (beispeilhaft hierfür: Formalitäten zur Auswanderung des inhaftierten Juden Lielienstein).
Ziel war die Vollzugsmeldung, dass eine Ortschaft als judenfrei gelten konnte. Obwohl dies schon in einigen Fällen relativ früh gemeldet werden konnte, erreichte die Auswanderung nicht das Ausmaß, das sich die Planer wünschten [4]. Häufig lagen die Gründe für eine Nichtauswanderung an der wirtschaftlichen Verelendung der betroffenen Juden . Für diese Juden wurde der Schlusstrich im Landkreis Marburg u.a. am 09. Dezember 1941 gezogen: Sie wurden abtransportiert.
Bearbeitet von Marcel Reck
[1]Kropat, Wolf-Arno, Reichskristallnacht. Der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938 - Urheber, Täter, Hintergründe, Wiesbaden 1997, S. 12 f..
[2]ebd., S. 137.
[3]ebd., S. 21 f..
[4]ebd., S. 27.
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