Hessen Loewe
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Aufbruch zur Demokratie. Alltag und politischer Neubeginn in Hessen nach 1945
 «  20. Die Verfassung entsteht: 5.2. Der Verfassungskompromiß  » 

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20. Die Verfassung entsteht: 5.2. Der Verfassungskompromiß

Bild Ausstellungsraum: 648.jpg
Gegen Ende der Verfassungsberatungen kam es jedoch zu einer erneuten Annäherung zwischen SPD und CDU, die zu dem „historischen Verfassungskompromiß" beider Parteien führte. Dieser Wandel ist nicht allein aus taktischen Gründen zu erklären. Gewiß wünschte die SPD-Fraktion keine zu enge Bindung an die KPD und scheute auch davor zurück, einen Verfassungsentwurf in der Verfassungberatenden Versammlung mit knapper Mehrheit durchzupeitschen und bei der anschließenden Volksabstimmung das Risiko einer Ablehnung durch die Bevölkerung einzugehen; eine solche Politik wäre auch der damaligen politischen Situation - noch lag das letzte Wort bei der Militärregierung - nicht angemessen gewesen. Entscheidend aber war, daß zahlreiche Abgeordnete von SPD und CDU die Überzeugung verband, daß auf wichtigen Gebieten Reformen notwendig seien. Die Chance einer solchen Zusammenarbeit zwischen Arbeiter- und bürgerlichen Parteien aber - auch das sah man als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik an - durfte nicht leichtfertig vergeben werden.

Nachdem die CDU zunächst einen eigenen Entwurf vorgelegt hatte, der ein bloßes Organisationsstatut darstellte und alle strittigen Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Neuordnung, zur Reform des Schulwesens sowie zum Verhältnis Staat und Kirche ausklammerte, kam es unter großem Zeitdruck doch zu einer überraschend schnellen Einigung zwischen SPD und CDU, die den Verfassungsentwurf nur in wenigen wesentlichen Punkten veränderte.

So wurde auf Forderung der CDU die in Hessen bedeutende chemische Industrie nicht in den Katalog der zu sozialisierenden Betriebe aufgenommen. Bei dem Schulwesen stimmte die CDU der Gemeinschaftsschule als Regelschule zu, die SPD erklärte sich dagegen mit privaten (d. h. auch konfessionellen) weiterführenden Schulen einverstanden. Eine Aufwertung erfuhr die Stellung der Kirchen in ihrem Verhältnis zum Staat.

Mit dem Verfassungskompromiß war die vertrauliche Vereinbarung verbunden, nach den kommenden Landtagswahlen gemeinsam eine Regierung zu bilden.




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