Hessen Loewe
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Aufbruch zur Demokratie. Alltag und politischer Neubeginn in Hessen nach 1945
 «  4. Kriegsende und Besatzung: 1.4. Ausschaltung der NS-Funktionäre  » 

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4. Kriegsende und Besatzung: 1.4. Ausschaltung der NS-Funktionäre

Bild Ausstellungsraum: 632.jpg
Zentrales politisches Ziel der Siegermächte war die vollständige Entnazifizierung Deutschlands. Das Verbot der NS-Organisationen allein reichte ihnen hierfür nicht aus. Zu groß war offenkundig die Massenbasis gewesen, zu sehr Hitlers Regime auch von den gesellschaftlichen Eliten getragen worden. Die Urheber, Funktionäre und Nutznießer der NS-Diktatur sollten zur Rechenschaft gezogen und aus maßgebenden Positionen in Verwaltung und Wirtschaft entlassen werden.

Als erster Schritt erfolgte im Frühjahr 1945 eine große Verhaftungswelle. Auf Grund des „Arrest Category Handbook", das NS-Funktionäre und Beamte in bestimmte Kategorien einstufte, wurden NS-Führer, SS- und Gestapo-Leute sowie Verwaltungsbeamte (oft vom Regierungsrat aufwärts) interniert. In der US-Zone waren bis Ende 1945 über 100000 Personen hiervon betroffen. Sie wurden in ehemalige Kasernen, Baracken oder provisorisch eingerichtete Lager auf der „grünen Wiese" verbracht. Das größte dieser Lager in Hessen war das „Civil Internment Enclosure 91" (CI Camp 91) in Darmstadt. Nachdem die kleineren Lager Ende 1945 allmählich aufgelöst wurden, faßte man hier in einer von Stacheldrahtzäunen und Wachtürmen umgebenen Zeltstadt zeitweise bis zu 25 000 Internierte aus ganz Hessen zusammen: örtliche Parteigrößen, Dorf- wie Hochschullehrer, Polizisten wie Gestapoangehörige, SA-und SS-Führer aller Rangstufen bis hin zu hochrangigen Funktionären und Beamten wie den ehemaligen Kasseler Oberpräsidenten Prinz Philipp von Hessen. In dem Areal befand sich auch ein Frauenlager. Das CI Camp 91 verfügte über eine gewählte Selbstverwaltung, eine eigene Lagerpolizei, eine Lagerzeitung, eigene Versorgungsbetriebe und Werkstätten, ein Theater und sogar über eine Lageruniversität. Die Amerikaner beließen es aber nicht bei der Internierung der NS-Funktionäre. Weitere radikale Entnazifizierungsmaßnahmen in den folgenden Monaten sollten sämtliche Mitglieder von NS-Organisationen erfasssen.



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