Hessen Loewe
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Ausstellungsuuml;bersicht zur Ausstellung 2

Pogromnacht - Auftakt am 7. November 1938 in Hessen
 «  5. V. Justizielle Aufarbeitung nach 1945  » 

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5. V. Justizielle Aufarbeitung nach 1945

Bild Ausstellungsraum: 1182.jpg

Nach der Wiedereinsetzung deutscher Gerichtsbarkeit durch die amerikanische Militärregierung im Oktober 1945 begannen die Strafverfolgungsbehörden in Hessen, nun auch die Delikte der Novemberpogrome 1938 strafrechtlich zu verfolgen. Der neue Marburger Oberstaatsanwalt Hadding hob am 14. Dezember 1945 die Einstellungsverfügung seines Amtsvorgängers Lautz in Sachen Synagogenbrandstiftung aus dem Jahre 1940 förmlich auf und ersuchte die Kriminalpolizei Marburg, „die Ermittlungen wieder aufzunehmen.“
Gegen den ehemaligen Führer des SA-Sturms 3/11, Schneidermeister Hans Steih, den Hilfsarbeiter Friedrich Groos, den Textilwarenkaufmann Paul Piskator, den Elektriker Heinrich Völker und den Sprachlehrer Otto Spengler wurde am 5. September 1947 Anklage erhoben. In der Hauptverhandlung vom 21. November 1947 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Marburg Steih wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung, begangen in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch, zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren, Groos und Piskator als Mittäter zu einem Jahr und sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr Zuchthaus, während sie Völker und Spengler freisprach.
Im Verfahren wurden deutliche Ungereimtheiten hinsichtlich des Tatherganges selbst deutlich – und es bleiben erhebliche Zweifel an der Haupt- bzw. Alleinverantwortlichkeit der Verurteilten. Hermann Bauer kritisierte in der „Marburger Presse“ zu Recht, dass der Kreis der Attentäter viel weiter reiche und vom Gericht „weitere restlose Aufklärung und Sühne des Verbrechens vom 9/10 November 1938“ zu wünschen sei. Diese Erwartung trog allerdings: Unterlassung von weiteren Ermittlungen, Verfahrenseinstellungen, milde Urteile und Freisprüche wie im Fuldaer Synagogenbrandprozess wg. angeblicher „Trunkenheit“ der Angeklagten waren an der Tagesordnung.
Ein kritischer Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit war in den Anfangsjahren nach 1945 in der deutschen Mehrheitsbevölkerung keineswegs vorauszusetzen: Angesichts sich häufender antisemitischer Vorkommnisse, darunter auch der erneuten Schändung jüdischer Gebetshäuser und Friedhöfe, sah sich der Minister für politische Befreiung, Binder, im Januar 1948 veranlasst, eine landesweite Plakatkampagne zu starten mit der Aufschrift: „Mitbürger – Antisemitismus ist Dummheit und Barbarei!“




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