Hessen Loewe
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Stadtrundgang: Marburg im Nationalsozialismus
 «  5. Untergasse 17: Jüdische Schule und Ghettohaus  » 

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5. Untergasse 17: Jüdische Schule und Ghettohaus

Bild Ausstellungsraum: 1363.jpg
Das Haus Nr. 17 in der Untergasse (Foto: Rupp, 2014)

"Die Synagoge, in der die jüdische Schule war, ist abgebrannt."[Dok. 1 ] Ein neuer Schulraum musste gefunden werden [Dok. 3 ], denn ab dem 15. November 1938 war es jüdischen Schülerinnen und Schülern nicht mehr erlaubt, in "deutsche" Schulen zu gehen [Dok. 2 ]. Als Begründung musste das Attentat Herschel Grynszpans auf einen deutschen Diplomaten herhalten, das auch als Anlass zur Reichspogromnacht diente - der Nacht, in der auch die Synagoge Marburgs einfach "abgebrannt" war. Lehrer Pfifferling bemühte sich darum, im Auftrag des Schulamts abgelegene Räumlichkeiten zu finden [Dok. 4 ]. Auf die Schnelle konnte jedoch  nur ein Raum in einem Haus in der Untergasse 15 [heute 17] ausfindig gemacht werden, das einem jüdischen Metzger gehörte, der aber schon 1936 verstorben war [Dok. 5 ,6 ].Um eine weitere Ausgrenzung voranzutreiben, wurde schließlich die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" geschaffen, die fortan konkrete Anordnungen erhielt, wie sie u.a. das jüdische Schulwesen zu organisieren hatte;. Unterstützung vom deutschen Staat sollte es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geben [Dok. 7 , 8 ]. In diesem Zuge wurde Lehrer Pfifferling kurzer Hand zwangspensioniert; ein knappes halbes Jahr später durfte er aber wieder unterrichten [Dok. 9 , 10 ].

Im Herbst 1940 musste die im Frühling in die "abgelegenere" Schwanallee umgezogene jüdische Privatschule schließen [Dok. 11 , 12 ], wie weitere jüdische Schulen im Bezirk Kassel [Dok. 13 ].

Das Haus in der Schwanalle 15 galt außerdem als "Ghetto- bzw. Judenhaus"; das "Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden" vom 30. April 1933 erleichterte es den Nazis, jüdische Mitbürger aus ihren angestammten Wohnungen oder Häusern zu verteiben und dort unterzubringen, wo bereits andere Juden lebten [Dok.14 ]. Damit diese auch immer als Juden sichtbar waren, mussten sie den sog. "Judenstern" tragen. Dokument 15 führt die Stigmatisierung fort, denn neben Personen waren nun auch Wohnungen, in denen jüdische Mitbürger lebten, zu kennzeichnen.




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