4. Abwehr der Universalmonarchie, Sicherheit und Gleichgewicht der Mächte: Die Friedensschlüsse von Utrecht/ Rastatt/ Baden (1713/14)
Die großen europäischen Friedenskongresse des 18. Jahrhunderts waren Foren des Machtausgleichs in einem pluralistischen Staatensystem. Die Verträge von Utrecht/Rastatt/Baden (1713/1714) beendeten den Spanischen Erbfolgekrieg und schlossen zugleich die Epoche des europäischen Kampfs gegen die französischen Suprematiebestrebungen ab. In Utrecht einigten sich Frankreich, England, die Niederlande, Portugal, Preußen und Savoyen auf die Installierung einer bourbonischen Sekundogenitur in Spanien und weitere territoriale Neuregelungen, die den Sicherheitsinteressen der Unterzeichnerstaaten Rechnung trugen. Das Friedenswerk blieb zunächst ein Torso, da weder der von den Regelungen enttäuschte Kaiser noch das Reich den Vereinbarungen zustimmten. Indes sollte sich rasch zeigen, dass der Kaiser den Kampf gegen Frankreich allein mit den erschöpften Kräften des Reiches nicht weiterführen konnte. So kam es im Winter 1713/14 zu bilateralen Friedensverhandlungen zwischen Wien und Versailles, die im Vertrag von Rastatt ihren Abschluss fanden. Der Rastatter Friede bestätigte im Wesentlichen den von Utrecht und erkannte dem Kaiser die bisher spanischen Niederlande zu. Ein halbes Jahr später beendete der Badener Friede zwischen dem Reich und Frankreich, der keine erheblichen Abweichungen von den Rastatter Abmachungen aufwies, das lange Ringen um das spanische Erbe. Die Friedensschlüsse veränderten fast die ganze Landkarte Europas und verschoben die Gewichte in der europäischen Staatengemeinschaft erheblich zugunsten Englands. An die Stelle des weltumspannenden spanischen Reichs, der französischen Hegemoniebestrebungen und des habsburgischen Universalismus trat nun das englische Prinzip des europäischen Gleichgewichts.
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