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Die kurhessische Verfassung von 1831
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5. Die Folgen der Verfassung: Publizistische Reaktionen und der Aufbruch des Bürgertums

Bild Ausstellungsraum: 898.jpg
Zwei Gründungsmitglieder des Kasseler „Vereins für hessiche Geschichte und Landeskunde“: der Archiver und große Landeshistoriker Dr. Christoph von Rommel (1781-1859) und der Bibliothekar Dr. Karl Bernhardi (1799-1874)

Bereits 1831 erschienen zahlreiche kleinere Broschüren, in denen die Verfassung aus unterschiedlichem Blickwinkel betrachtet und kommentiert wurde. Die Spannbreite reicht von der Beschwörung einer „freudigen Zukunft“ bis hin zu „kritischen Bemerkungen“ zur Verfassung, wobei diese bereits unter dem Pseudonym „Freimund“ im Hinblick auf den sächsichen Verfassungsentwurf veröffentlicht wurden. Besonders rege an der Kommentierung der kurhessichen Verfassung beteiligte sich der Homberger Rechtsanwalt Siegmund Martin. Eine Frucht der Verfassung war der bürgerliche Aufbruch, der sich in der Gründung von Vereinen und Gesellschaften niederschlug, darunter der 1831 gegründeten „Patriotischen Gesellschaft“ in Marburg und dem „Veriein für hessiche Geschichte und Landeskunde“ in Kassel. Auch in der Publizistik wurden neue Töne angeschlagen, manche kecke Bemerkung aber durch die Zensur unterbunden. Die „Censurlücken“ wurden dann eigens ausgewiesen.

 

 




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