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Bundesrepublik Deutschland 1949-1963/66. Die Ära Adenauer
 «  1. Vom Besatzungsstatut zur Souveränität  » 

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1. Vom Besatzungsstatut zur Souveränität

Bild Ausstellungsraum: 1226.jpg
Deutschland nach 1945. In: Die Auswärtige Politik der Bundesrepublik Deutschland, hg. vom Auswärtigen Amt, Köln 1972, Karte 2 mit redaktionellen Änderungen

1. Besatzungsstatut u. Ziele amerikanischer Deutschlandpolitik

Nach der Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 ging die Regierungsgewalt in Deutschland zunächst in die Hände der Sieger über. Das verbleibende Territorium wurde in eine amerikanische, briti­sche, französische und sowjetische Besatzungszone aufgeteilt. Die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie wurden im Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 bis zu einer endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag unter vorläu­fige polnische und sowjetische Verwaltung gestellt. Die vier Mächte über­trugen die gemeinschaftliche Verwaltung Deutschlands dem Alliierten Kon­trollrat, der aufgrund der zunehmenden weltpolitischen Spannungen zwischen West und Ost jedoch im März 1948 auseinanderbrach. Die seit 1946/47 offen zutage tretende ideologische und machtpolitische Konfrontation zwischen den Westmächten und der Sowjetunion rückte das besiegte Deutschland sehr rasch in den Brennpunkt des Ost-West-Konflikts. Im Zuge der westlichen "Ein­dämmungspolitik" wurden die amerikanische und britische Zone am 1.1.1947 zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet der Bizone zusammengeschlossen, die französische Zone folgte am 8.4. 1949. Die drei Westzonen bildeten das Staatsgebiet der wenig später gegründeten Bundesrepublik, während sich auf dem Boden der sowjetischen Besatzungszone die DDR etablierte.

Aufgrund seiner geopolitischen Lage und seines wirtschaftlichen Potentials bildete Westdeutschland in der Ausformung des westlichen "Abwehrblocks" gegen eine sowjetische Expansion in Mitteleuropa das wichtigste Element. Für Bundeskanzler Adenauer ergab sich daraus als oberstes Ziel in der Außen- und Deutschlandpolitik die Herstellung der Souveränität Westdeutsch­lands durch Integration in den Westen (Kap. I, Abschnitt 2). Dies kam insbe­sondere den Interessen der USA entgegen, die durch die Marshallplan-Hilfe nicht zuletzt auch eine wirtschaftliche Stabilisierung der Bundesrepublik be­zweckten.

Das Besatzungsstatut vom 21.9.1949 wurde bis zu seiner endgültigen Auf­hebung durch die am 5.5.1955 in Kraft getretenen Pariser Verträge schritt­weise gelockert, und die Bundesrepublik erhielt immer größere Souveränitäts­rechte. Im Petersberger Abkommen vom 22.11.1949 wurde der Bundesrepu­blik gestattet, konsularische Beziehungen zu ausländischen Mächten aufzu­nehmen. Ferner wurde vereinbart, "die Teilnahme Deutschlands an allen den internationalen Organisationen herbeizuführen, in denen deutsche Sachkennt­nis und Mitarbeit zum allgemeinen Wohl beitragen können" (OEEC, Europa­rat, Marshallplan-Hilfe). Gleichzeitig wurden die Auflagen für Produktions­beschränkungen in der Industrie gelockert und die Demontage-Listen gekürzt. Nach der Anerkennung der deutschen Auslandsschulden durch die Bundes­regierung am 1.3.1951 verkündete die Alliierte Hohe Kommission am 6.3. 1951 ein revidiertes Besatzungsstatut: Die Bundesrepublik konnte jetzt ein Außenministerium bilden und diplomatische Beziehungen zu allen Staaten mit Ausnahme der kommunistischen Länder aufnehmen. Zum ersten Außen­minister wurde am 15.3.1951 Bundeskanzler Adenauer ernannt. Walter Hall­stein war der erste Staatssekretär im Auswärtigen Amt.




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