Ersteigerung des Wohnhauses des Amtsdieners von Roth (sog. Jägerhaus) durch Seligmann Bergenstein, 20.07.1815
Auf der Freiherrlich Schenck zu Schweinsbergischen Konferenz wird beschlossen, das Wohnhaus des Amtsdieners von Roth meistbietend zu verkaufen, und der Rother Amtsschultheiß mit der Versteigerung beauftragt.
Durch Ausschreiben werden der Termin bekannt gemacht und folgende Bedingungen erlassen:
- Verkauf des Hauses mit allem Zubehör und was darin erd-, band-, wand- und nagelfest ist, d.h. mit allem, was fest mit dem Gebäude fest verbunden ist
- Verkauf gegen Barzahlung; das Kaufgeld kann gegen gerichtliche Hypothek mit 5 Prozent Zinsen belastet werden.
- Zuschlag an den Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung durch den Landrat und Erbschencken
- Der Meistbietende bleibt an sein Gebot gebunden.
- Sobald der Zuschlag erteilt ist, übernimmt der Meistbietende das Haus mit allen Lasten.
Durch Glockenschlag werden der Versteigerungstermin nochmals bekannt gegeben und die Kauflustigen zusammengerufen. Die Bedingungen werden verlesen und der Versteigerungstermin eröffnet. 26 Gebote werden abgegeben, beginnend mit 60 Gulden. Seligmann Bergenstein erhält bei 200 Gulden den Zuschlag. Oft wird in kleinen Schritten von 1 Gulden geboten, Bergenstein legt jedoch mehrfach höhere Gebote vor, ist also offenbar an dem Haus sehr interessiert. Am 26.07.1815 wird der Zuschlag von dem Freiherrn Schenck zu Schweinsberg bestätigt.
Das Haus befindet sich auf der Karte D und trägt die Nr. 12. Es liegt an der Lahn gegenüber der Mühle (Nr. 13 - siehe Dokument 3.0, Ausschnitt 2).
Annegret Wenz-Haubfleisch
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