Am 5. April 1890 wird Otto Böckel wegen Beleidigung der Kaufmänner Louis Erlanger und Siegmund Gottschalk in einem Reichsherolds-Artikel vor dem königlichen Amtsgericht Marburg angeklagt. Das Urteil wurde am 29. Juli verkündet.
Transkription:
"[Seite 1] Beschluß.
Auf die Privatklage 1) des Kaufmanns Louis Erlanger
2) des Handlungsgehülfen Siegmund Gottschalk
beide zu Marburg
wird gegen den Dr. phil. Otto Böckel in Marburg
welcher hinreichend verdächtig erscheint, als verantwortlicher Redakteur der in Marburg erscheinenden Zeitung Reichsherold in deren am 10. Januar 1890 ausgegebene Nummer 272 nachfolgenden Artikel aufgenommen zu haben: „-n. Rosenthal i Januar. Vor u.sw.( wie in der Privatanklage – bis --- in Marburg“. –
und dadurch in Beziehung auf die Privatkläger, nicht erweislich wahre Thatsachen welche diesselben in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet sind, nämlich in Bezug auf den Kläger Gottschalk eine auf Uebervorteilung abzielende Handlungsweise und in Beziehung auf den Kläger Erlanger Anstiftung zu derselben und genehmigendes Mitwissen behauptet und verbreitet zu haben
Vergehen gegen § 186,200 ? resp. Nr. 20 ? Ges. vom 7. Mai 1874 über die Presse
[Seite 2] Das Hauptverfahren vor dem königlichen Schöffengerichte hierselbst eröffnet.
Es sollen geladen werden
Als Zeugen Kaufmann Happel in Rosenthal
Nagelschmied ? Vaupel in Rosenthal
2. Termin zur Hauptverhandlung wird auf
, den 1ten Mai 1890 nachmittags 1 Uhr
bestimmt.
3. Zu laden a. die Parteien
b. die bezeichneten Zeugen
4. Vorzulegen der Königlichen Staatsanwaltschaft.
Marburg, den 5ten April 1890
Königliches Amtsgericht II“
Arbeitsauftrag:
- Warum wird Otto Böckel angeklagt?
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