Am 22. Februar 1890 verklagten die Juden Louis Erlanger und Siegmund Gottschalk Otto Böckel wegen Beleidigung, da dieser verantwortlich sei für die Darstellung eines falschen Sachverhalts in einem Reichsherolds-Artikel vom 10. Januar 1890. Böckel wurde daraufhin am 5. April vor dem Amtsgericht Marburg angeklagt.
Transkription:
"[zitiert betreffenden Reichsherold-Artikel]
die in diesem Artikel aufgestellten Behauptungen sind thatsächlich falsch und enthalten zweifellos nicht nur in einzelnen Ausdrücken, sondern namentlich auch ihrem ganzen Zusammenhang und Sinn nach eine Beleidigung eines jeden einzelnen der Privatkläger. –die Beleidigung ist insbesondere darin zu finden, daß dem Privatkläger zu 2 [Siegmund Gottschalk] betrügerische Manipulationen und mit dem Schlußsatz Privatkläger zu 1 [Louis Erlanger] vorgeworfen wird, daß jene Manipulationen mit seinem Wißen und Willen jedenfalls mit seiner Genehmigung geschehen seien, indem solche der Firma überhaupt eigen seien.
Der Beschuldigte ist der verantwortliche Redakteur der Zeitung.
Die Kläger stellen hiermit gegen den Beschuldigten Strafantrag und beantragen:
Gegen den Beschuldigten wegen Beleidigung aus § 185, 186, 200 St.G.B. § 20, 21 des Strafgesetzes das Hauptverfahren vor dem Königlichen Schöffengericht hier zu eröffnen und denselben demnächst angemeßen zu bestrafen.
Prozessvollmacht wird auf dem Gerichtsschreiben niedergelegt.
Marburg, den 22. Februar 1890.
Der Rechtsanwalt Dörffer [?]"
Arbeitsauftrag:
- Entnehmen Sie der Klageschrift, warum Erlanger und Gottschalk Otto Böckel wegen Beleidigung anklagen.
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