Urteil des NSDAP-Gaugerichts Kurhessen gegen Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1939.
Die Angeklagten Ernst Teichmann, Otto Teichmann, Willi Schütz, Georg Vaupel, Hermann Mandt, Walter Biedermann, Konrad Neebe, Georg Kleindopf, Heinrich Wisker, Paul Bohl, Wendolin Gruss, Fridolin Gruss und Paul Hausen werden im Prozess wegen "schwerer Misshandlung von Juden" freigesprochen.
Es handelte sich um ein Parteigerichtsverfahren; "eine Pflichtverletzung in ihrer Eigenschaft als Angehörige der Partei, ihren Gliederungen und der D.A.F." konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden.
Das Verhalten der Beschuldigten im Zuge der "Judenaktion" in Kirchhain am 8.11.1938 fand "im gebilligten Rahmen dieser Aktion" statt.
Vorsitzender: Christofzik
Beisitzer: Sandrock, Brühmann, Schmidt (SA-Brigadeführer), Müller (SS-Standartenführer), Reuther (D.A.F.)
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