Dokument 7
Fruchthandelsbeschränkung aus dem Jahr 1795, erlassen durch die Fürstlich Hessische Regierung
Urheber
Fürstlich Hessische Regierung
Datum
29.09.1795
Bestand/Sign.
HStAM II A 2 Judensachen
Bestand/Inventar
1
Fruchthandelsbeschränkung aus dem Jahr 1795
In dieser Handelsbeschränkung aus dem Jahr 1795 wird den Juden vorgeworfen, dass sie Früchte "auf Wucher kaufen" und deshalb die Teuerung der Früchte zu verantworten haben. Aus diesem Grunde wird ihnen der Handel mit Früchten bei Strafe untersagt - sie dürfen diese weder kaufen, noch verkaufen. Es wird nur eine Ausnahme gestattet: Für den privaten Gebrauch dürfen weiterhin unter bestimmten Auflagen Früchte gekauft werden.
Bearbeiter: sh — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=8547
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URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=247
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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