Heinrich Völker gibt zu Protokoll, dass Hans Steih direkt an der Planung und Durchführung der Inbrandsetzung beteiligt gewesen wäre. Steih wäre nicht angetrunken gewesen und hätte Brennmaterial (Fußbodenöl) organisiert, welches in die Synagoge gekippt worden wäre. Steih habe die ganze Angelegenheit geleitet und wäre damit beauftragt gewesen. Die direkte Beteiligung Steihs macht Völker dadurch deutlich, dass dieser darauf aus gewesen wäre, die Lorbeeren für sich zu ernten und mit der Tat prahlen würde. Völker gibt an, dass sich zahlreiche SA-Leute am Tatort eingefunden hätten.
Schriftstück 71 dokumentiert eine Gegenüberstellung Steihs mit Völker. Steih leugnet die Tat, während Völker auf seinen Angaben insistiert. Es ergeht kein Haftbefehl gegen Völker.
Im weiteren Verlauf des Prozesses werden die Aussagen Völkers als sehr glaubwürdig eingestuft und belasten Steih damit auf das Schärfste (wie dem Urteil zu entnehmen ist).
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