Dokument 12.2
Die Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen, Sitz Kassel, an den Marburger Landrat betreffend die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, Kassel, 13. Dezember 1938
Urheber
Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen, Sitz Kassel
Datum
13.12.1938
Bestand/Sign.
HStAM 180 2939 Marburg, Bl. 108
Bestand/Inventar
Din A4/1
Die Industrie- und Handelskammer Kassel schreibt dem Marburger Landrat, dass jüdische Unternehmen nur noch dann arisiert werden sollten, wenn diese "zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung" notwendig ist. Bei einigen Betrieben des Kreises sei dies jedoch nicht der Fall. Er fordert den Landrat auf, ihm mitzuteilen, welche jüdischen Betriebe für eine Arisierung in Frage kommen.
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