Dokument 15.0
Regierungspräsident Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, sowie den Polizeipräsidenten betreffend die Entjudung des Grundbesitzes. Kassel, 03. Dezember 1938
Urheber
Regierungspräsident in Kassel
Datum
03.12.1938
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg, Nr. 2939, Bl. 62 und 62v
Bestand/Inventar
2
Richtlinien für die weitere Entjudung des Grundbesitzes nach Ministerpräsident Göring und anderen: Primär "jüdische Fabriken und Geschäftshäuser und dann auch alle anderen Grundstücke" sollen zügig und unter Genehmigung der Landräte und Oberbürgermeister in "arischen Besitz" übergehen.
Die Kaufpreise sollen angemessen sein, da die jüdische Bevölkerung ohnehin durch andere Abgaben belastet sei. Bei Verkäufen sind Parteigenossen und "alte Kämpfer" zu bevorzugen. Bei der Durchführung der "Arisierung" wird um "ständige[r] Fühlungnahme" mit den Kreisleitern" ersucht.
Bearbeiter: CS — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=8035
—
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