Der Bevollmächtigte der Juden in Kassel wird von behördlicher Seite dazu aufgefordert, die Organisation der Abgabe neuwertiger und alter Kleidungsstücke der im gleichen Ort wohnenden Juden zu übernehmen und zu gewährleisten. Betroffen sind hiervon u.a. Hausgemeinschaften, Krankenanstalten und Kinderheime. Die Kleidungsstücke und Spinnstoffwaren sollen sauber und und ohne jegliche Kennzeichnung sein. Die Abgabe solle anonym vorgenommen werden. Auf der Rückseite von Bl. 96 befindet sich ein Muster zur korrekten Angabe der Daten etc. Bei Verstößen werden strengste staatspolizeiliche Maßnahmen in Aussicht gestellt (u.a. Überführung in ein Konzentrationslager). Von der Anordnung ausgenommen sind Juden ausländischer Staatsangehörigkeit in unbesetzen Gebieten. Die Abgabe der Gegenstände erfolgt entschädigungslos. Die Durchführung obliegt dem Bevollmächtigten der Juden in Kassel, Hans Isreal Oppenheim.
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