Klagen gegen den Bürgermeister Adam Brede und insbesondere den Ortsgruppenleiter Herbener in Gudensberg. Brede handele auf Anweisung Herbeners und begehe Amtsmissbrauch, insbesondere in Bezug auf die jüdischen Einwohner. Auf Antrag des Autors an den Gauleiter, Staatsrat Weinrich (vgl. Bl. 70 r - 72 r), müsse gegen den Ortsgruppenleiter von Gudensberg vorgegangen werden, sowie auch gegen den Bürgermeister (vgl. Bl. 69). Besonders Herbener fiele zusammen mit einigen Parteigenossen durch Gewalttaten und Repressalien gegen die jüdischen Einwohner negativ auf. Hinzu kämen Einzelfälle "von geringerer Bedeutung von Judenmisshandlungen, Einschlagen von Fensterschreiben und Beschmierungen von Judenhäusern". Dieses Verhalten sei parteischädigend und störe die Integrationskraft der öffentlichen Veranstaltungen, da die Bevölkerung diese Taten missbillige. Dieses Verhalten schade daher dem Ansehen der Regierung und der Partei. Herbener würde für die "weltanschaulichen Erziehungsaufgaben der Partei in Gudensberg [...] gänzlich ausscheiden."
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