Dokument 5.2
Schreiben des Reichs- und Preußischen Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Nach dem Rassengesetz definierte Deutsche dürfen von "Juden" nicht als Hausangestellte beschäftigt werden, 16. April 1936
Urheber
Reichs- und Preußischer Minister des Innern
Datum
16.04.1936
Bestand/Sign.
HStAM 180 Frankenberg 3559 Bl. 4r 4v
Bestand/Inventar
DIN A4/2 Seiten
Schreiben des Reichs- und Preußischen Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Nach den Nürnberger Rassegesetzen definierte "Deutschblütige" dürfen von "Juden" nicht als Hausangestellte beschäftigt werden, 16. April 1936. Diese Regelung bezieht sich auch auf Personen, welche nicht die deutsche Staatszugehörigkeit haben. Ausnahmen sollen nur bewilligt werden, falls durch körperliche Beeinträchtigung des Arbeitgebers keine "Gefährdung des deutschen Blutes" vorliegt. Diese wäre, nach der Logik des Rassegesetzes, bereits durch die Möglichkeit einer sexuellen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Hausangestellter existent. Der Minister bittet um sofortige Benachrichtigung aller Polizeibehörden.
Bearbeiter: JH — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=7383
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