Dokument 15
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt in ihrer Ergänzung der Verfügung vom 30.11.1938, dass bei den Vermögenswerten, die noch feststellbar sind, die Rückgabe nach bestimmten Kriterien zu prüfen ist, 7. Dezember 1938
Urheber
Die Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte des Bezirks in Marburg und Fulda, die Oberbürgermei
Datum
07.12.1938
Bestand/Sign.
HStAM 330 Kirchhain 3492, Bl.24 r - v
Bestand/Inventar
Din A4, 2 Seiten
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt in ihrer Ergänzung der Verfügung vom 30.11.1938, dass zu prüfen ist, ob Gegenstände die bei den Diebstählen vom 8. - 11. November entwendet wurden, vom Devisengesetz betroffen sind. In diesem Fall sind sie nicht ihren vorherigen Besitzern, sondern an die lokale Devisenstelle zu überführen. Die in Synagogen sichergestellten Gegestände sind in jedem Fall nicht wieder an ihrere früheren Besitzer zurückzugeben sondern in der Polizeistelle zu verwahren. Sie werden später dem Vierjahresplan zugeführt wenn sie aus Metall bestehen.
Bearbeiter: JV — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=6960
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