Dokument 6
Schreiben der Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen Sitz Kassel an den Landrat in Wolfhagen betreffend zwangsweise Enteignung jüdischer Betriebe, 13. Dezember 1938.
Urheber
Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen Sitz Kassel
Datum
13.12.1938
Bestand/Sign.
HStAM 180 Wolfhagen 2313 Bl. 96 r
Bestand/Inventar
DIN A4/1
Unter Berufung auf die Durchführungsverordnung zur Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 23. November 1938 sind jüdische Betriebe nur dann zu "arisieren", wenn sie zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.
Laut Erhebung der Industrie- und Handelskammer gibt es keine jüdischen Betriebe, die zu "arisieren" sind.
Bitte um Mitteilung, ob dieser Ansicht zugestimmt wird oder Nennung der Betriebe, die zu "arisieren" sind.
Bearbeiter: kr — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=6716
—
URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=239
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