Dokument 7
Geheimer Erlaß des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über die Entscheidungen des "Führers" hinsichtlich der "Judenfrage", 18. Januar 1939
Urheber
Regierungspräsident in Kassel
Datum
18.01.1939
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg 4825 Bl. 25r-25v
Bestand/Inventar
A4/2 Seiten
Geheimer Erlaß des Regierungspräsidenten an Landräte, Bürgermeister und Polizei. Informationen über die Entscheidungen des "Führers" im Rahmen des Vierjahresplans hinsichtlich der "Judenfrage", 18. Januar 1939. Die Unterbringung soll, bis zur Enteignung der Immobilie, in regulären Häusern und Mietverhältnissen stattfinden. Ein "Judenbann" soll nur für bestimmte öffentliche Einrichtungen und Hotels ausgesprochen werden, in denen verstärkt NSDAP-Parteigänger verkehren. Ehemals verbeamtete Juden haben einen Anspruch auf Pension, wenn diese auch gekürzt werden soll, desweiteren soll eine jüdische Fürsorge aufrechterhalten werden. Angaben über die Regelungen von Mischehen mit und ohne Kinder über zulässige Wohnorte und Erbregelungen.
Bearbeiter: JH — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=6628
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